In der vergangenen Woche ging ein Gesetz vor das Parlament, dessen Auswirkungen den Umgang mit öffentlichen Geldern massiv verändern könnten. Bisher nur „könnten“, denn jetzt hat erst einmal das Verfassungsgericht das Sagen, dem Staatspräsident János Áder am Mittwoch auftrug, bei dem Gesetz einmal genauer hinzusehen.
Doch worum genau geht es? Mit 118 „Ja“ zu 58 „Nein“-Stimmen ging das Gesetz zu den Stiftungen der Ungarischen Nationalbank (MNB) durch. Eingereicht wurde es in beschleunigtem Verfahren vom Fidesz-Abgeordneten Erik Bánki. Doch schon vor seiner Verabschiedung sorgte der Entwurf für Wirbel. Das erste Raunen ging durch die Medien, als bekannt wurde, dass in eben diesem Entwurf auch die Bezüge der Leiter der MNB drastisch erhöht werden sollen, teilweise um mehr als 100 Prozent. Doch wirkliche Entrüstung machte sich erst breit, als mehrere Nachrichtenportale die nun für Spott und Häme sorgende Redewendung im Text versteckt fanden: „.Die an die Stiftungen der MNB überwiesenen Gelder verlieren ihre Eigenschaft als Öffentliche Gelder.“
Keine Kontrolle mehr möglich
Etwas wollen die zum Matolcsy-Haus gehörenden Stiftungen nicht preisgeben, scheint es. Denn das Gesetz wurde verabschiedet, nachdem die Notenbank per Gerichtsurteil dazu verpflichtet wurde, die Nutzung der Stiftungsgelder offen zu legen. Bánkis Initiative sieht nun jedoch vor, die Stiftungen aus dem Informationsgesetz herauszunehmen – auch rückwirkend. Somit gäbe es keine Möglichkeit mehr zu erfahren, wofür die MNB-Stiftungen das ihnen zugeteilte Geld (bisher 260 Milliarden Forint) ausgibt. Das Gericht formulierte dabei recht eindeutig: Da die MNB ausschließlich Aufgaben des Öffentlichen Rechts wahrnimmt, sind auch alle von ihr gegründeten und mit Aufgaben versehenen Stiftungen Einrichtungen des Öffentlichen Rechts – und deren Haushalt somit von öffentlichem Interesse. Eben diesem Interesse soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.
Kritik scheint Erfolg zu bringen
Kritik zum Gesetz kam dabei auch aus den eigenen Reihen. Der Regierungsbeauftragte für Datenschutz, Attila Péterfalvi, ging hart mit der Initiative ins Gericht. So sei deren Rückwirkung nicht nur verfassungswidrig und widerspreche der Rechtssprechungspraxis von Gerichten und Verfassungsrecht, sondern ließe auch generell Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit aufkommen. Das Recht auf Informationen zur Verwendung Öffentlicher Gelder ist Grundlage eines Rechtsstaates, denn so würde das Wirken des Staates überprüfbar und das Vertrauen der Bürger in den Staat gestärkt. Doch Péterfalvi ging noch weiter. Das Recht zu Informationen sei Grundlage des Rechts auf Meinungsfreiheit, denn die Bürger könnten sich nur dann eine Meinung bilden, wenn sie Zugang zu Informationen hätten.
Die von zahlreichen Seiten vorgetragene Kritik scheint Früchte zu tragen. Nachdem Parlamentspräsident László Kövér der Presse gegenüber erst deutlich machte, dass er die Gelder der MNB-Stiftungen sehr wohl für Öffentliche Gelder hält, ließ er sich bei der Ausfertigung des Gesetzes die maximal mögliche Zeit. Die vollen fünf Tage verweigerte Kövér dem Gesetz seine Unterschrift und betonte noch einmal, er habe das Gesetz aus Fraktionsdisziplin heraus zwar mit verabschiedet, stimme aber mit dessen Inhalt nicht lückenlos überein.
Am Mittwoch dann die zweite Überraschung: Staatspräsident János Áder versagte dem Gesetz die Unterschrift, ebenso übrigens auch einem ähnlich gelagerten bezüglich der Ungarischen Post. Mehr noch, er schickt es gar zum Normenkontrollverfahren an das Verfassungsgericht. Als Begründung gibt er an, die Initiative stehe nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Nutzung öffentlicher Gelder und auch die Rückwirkung widerspricht der Verfassung. Das Verfassungsgericht hat nun 30 Tage Zeit, um zu einem Urteil zu kommen.