Bis zum 16. September dieses Jahres dürfen Devisenkreditnehmer, die ihre Immobilien-Darlehen nicht mehr zurückzahlen können, aus ihren Wohnungen und Häusern nicht delogiert werden. Der Grund: Auf Initiative des Juniorpartners in der Regierungskoalition, KDNP (Christdemokratische Volkspartei), wird der Privatkonkurs und damit einhergehend der Konkursschutz für Familien gesetzlich reglementiert. Der Gesetzesvorschlag dazu soll diese Woche im Parlament eingereicht werden.
Wie die bürgerlich-konservative Tageszeitung Magyar Nemzet berichtete, bestätigte das Justizministerium gegenüber dem Blatt, dass das Gesetz über die Institution des Privatkonkurses ausgesprochen wegen jener Fremdwährungskreditnehmer ausgearbeitet wird, die mit dem Rücken zur Wand stehen, sprich die ihre Rückzahlungsraten nicht mehr bedienen können. Die Institution des Privatkonkurses muss bis spätestens zum 16. September eingeführt werden.
Tausende ungarischer Familien könnten von einer Delogierung betroffen sein
Vorläufig ist nicht bekannt, wie vielen Familien von einer Delogierung bedroht sind, hat doch die Gerichtliche Vollzugskammer des Landes diesbezüglich keine genauen Informationen. Auf Anfrage von Magyar Nemzet teilte die genannte Gerichtsbehörde aber mit, dass auf Grundlage der Gesetze, die zum Schutz der Devisenkreditnehmer verabschiedet wurden, insgesamt 210.000 Zwangsvollstreckungsfälle vorübergehend auf Eis gelegt worden seien. Wenn sich auch nur ein Teil dieser Fälle auf eine Delogierung bezieht, ist nicht ausgeschlossen, dass diese Gefahr auf Hunderte, ja Tausende ungarische Familien lauert.
Wie der Fraktionsvorsitzende der KDNP, Péter Harrach, am Dienstag dieser Woche im Parlament sagte, wird seine Fraktion noch in dieser Woche jenen Gesetzesvorschlag einreichen, der den Familien Konkursschutz bieten soll. Ziel des Gesetzes sei es, den vor der Pleite stehenden Schuldnern eine Möglichkeit zu geben, ihre Zahlungsfähigkeit wiederzuerlangen, ohne dabei ihr Zuhause durch Zwangsvollstreckung zu verlieren.
Bis zu 60 Prozent der Schulden können nach Privatkonkursverfahren erlassen werden
Harrach betonte, dass am Ende eines Privatkonkursverfahrens, dessen Laufzeit fünf Jahre betragen wird, bis zu 60 Prozent der Schulden erlassen werden können. Das Verfahren wird vom Schuldner selbst initiiert, wobei sich die Schulden mindestens auf zwei und maximal auf 60 Millionen Forint belaufen dürfen, so der KDNP-Fraktionschef.
Der Staatssekretär im Sozialministerium, Bence Rétvári, ergänzte die Worte Harrachs damit, dass der Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags eine umfangreiche Vorarbeit vorangegangen sei, so seien in Sachen Privatkonkurs elf europäische Staaten unter die Lupe genommen worden. Rétvári hob hervor, dass der Gesetzesvorschlag vor allem jenen Schuldnern helfe, mit denen die Banken den Kreditvertrag bereits aufgekündigt haben und die davon bedroht seien, ihre einzige Immobilie durch einen Gerichtsvollzug zu verlieren.
Demgegenüber sind einzelne Experten der Ansicht, dass die Institution des Privatkonkurses den am schlimmsten betroffenen Devisenkreditnehmern keinen Ausweg aus der Kreditfalle biete. Unter Berufung auf einen Fachmann schrieb die Boulevardzeitung Blikk, dass all jene Devisenkreditnehmer, die kein Einkommen hätten oder deren Schulden im Vergleich zu ihrem Vermögen zu hoch sei, sich auch mit der Institution des Privatkonkurses nicht retten könnten.