Bereits Anfang des Monats ordnete Wirtschaftsminister Mihály Varga eine Überprüfung des immer populäreren Fahrgast-Vermittlungsdienstes Uber durch die Nationale Steuer- und Zollbehörde (NAV) an. Der Landesverband der ungarischen Taxifahrer (OTSZ) drückte seine Freude darüber aus – die EU scheint jedoch Uber gegenüber nicht ganz so verschlossen.
Das auf die Vermittlung von Fahrgästen über seine Webseite beziehungsweise App spezialisierte amerikanische Unternehmen Uber erfreut sich in Budapest scheinbar immer größerer Beliebtheit (die Budapester Zeitung berichtete) – anscheinend so großer, dass auch die Proteste der hiesigen Taxifahrer immer lauter werden. Der Wirtschaftsminister reagiert mit seiner Anordnung offenbar auf die anhaltenden Beschwerden der Taxifahrer in Budapest, sowie auf deren Anzeigen wegen Steuerhinterziehungen gegen Mitarbeiter von Uber.
Die NAV soll nun prüfen, ob der Vermittlungsdienst ordnungsgemäß Steuern in Ungarn abführt und ob in allen Fällen die notwendigen Genehmigungen zur Ausübung des Fahrdienstes vorliegen. Die Untersuchung diene einer Mitteilung des Ministeriums (NGM) zufolge „der Erhaltung eines fairen Wettbewerbes auf dem Markt und dem Schutz der Steuermoral im Taxigewerbe“.
Die in San Francisco gegründete Firma Uber verfügt über eine für Europa zuständige, in Holland eingetragene Tochtergesellschaft namens Uber International Holding B. V.; über die 2013 ins Firmenregister aufgenommene Uber Hungary Kft. läuft wiederum die Vermittlung zwischen Fahrgast und Fahrer in Ungarn. Dennoch betont das Wirtschaftsministerium in seiner Aussendung: „Da die Firma über keinen ungarischen Firmensitz verfügt, zahlt sie in Ungarn auch keine Steuern. Die über das Uber-System vermittelten, ungarischen Fahrer haben angesichts der Tatsache, dass sie in Ungarn Geschäftstätigkeiten ausführen, auf ihre Einnahmen hier auch Steuern zu zahlen.“ Gegenüber Világgazdaság wehrte sich das Unternehmen, dass man sehr wohl in Ungarn niedergelassen sei und überall dort seiner Steuerpflicht nachkomme, wo man betrieblichen Tätigkeiten nachgeht. Den Vorwurf der fehlenden Genehmigungen wollte man nicht kommentieren.
EU pro Uber – trotz fehlender Genehmigungen
Zoltán Metál, OTSZ-Präsident sagte kurz nach Bekanntwerden der ministerialen Anordnung gegenüber dem ungarischen Staatssender M1: „Das Unternehmen [Uber; Anm.] nutzt dem Gewerbe, der Personenbeförderung und der Bewertung des Landes nichts. Die Fahrer sind nicht angemeldet, verfügen über keine entsprechende Ausbildung, Taxameter, Steuernummer oder Freizeichen.“
Uber sieht sich weltweit mit Protesten konfrontiert, einige Länder haben dessen Tätigkeit untersagt. In Deutschland etwa hatte Mitte März 2015 das Landgericht Frankfurt den Dienst landesweit für wettbewerbswidrig erklärt, da die vermittelten Fahrer gesetzeswidrig ohne Lizenz fahren würden. Hingegen deutete die EU-Kommission am Montag an, Digital-Diensten wie Uber künftig zur Seite zu stehen: „So ein Durcheinander wie im Fall Uber ist des gemeinsamen Marktes unwürdig“, sagte die für Industrie und Binnenmarkt zuständige EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska bei einem Meinungsaustausch zwischen EU-Abgeordneten und Vertretern von Uber. Und auch Andreas Schwab, Binnenmarktexperte der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, begrüßte gegenüber dem Handelsblatt den Vorstoß: „Wenn wir den Binnenmarkt für innovative Unternehmen attraktiv und unsere Standards halten möchten, brauchen wir Lösungen auf europäischer Ebene.“