Gut eine Woche ist es her, dass Premier Viktor Orbán die erneute Einführung der Todesstrafe in Ungarn ins Gespräch brachte. Was seitens Kanzleramtsminister János Lázár krampfhaft als „Diskussionsanstoß“ verkauft wird, schlägt in der EU jedoch hohe Wellen.
Vergangene Woche Dienstag war Premier Orbán zu Gast im südungarischen Pécs, um mit Zsolt Páva, dem dortigen Fidesz-Bürgermeister, eine Vereinbarung zu unterzeichnen. Wie bei solchen Terminen nicht unüblich, äußerte sich der Regierungschef auch zu aktualpolitischen Fragen – und fügte gleich noch ein Thema hinzu: Wenn es nach ihm gehe, „muss die Frage der Todesstrafe weiterhin auf der Tagesordnung stehen“.
Todesstrafe ausgeschlossen
Diese Äußerung überraschte nicht nur Medien, Regierungskritiker und den Großteil der Bevölkerung, sondern auch die Fidesz-Oberen selbst. Das Nachrichtenportal Index schrieb zuerst über die Überraschung innerhalb der Regierungspartei, allerdings gab es schon wenige Stunden nach Viktor Orbáns Vorstoß erste Unterstützer wie beispielsweise Antal Rogán, den Fraktionsvorsitzenden des Fidesz: „Wenn eine junge Verkäuferin wegen 22.000 Forint brutal ermordet wird, dann denken die Menschen automatisch daran, dass solch eine Tat die Todesstrafe verdient.“
Innerhalb der Koalition ist die Zustimmung keineswegs so einheitlich. Die Mikro-Partei KDNP, Juniorpartner in der Regierungskoalition, ist entschieden gegen die Todesstrafe. Bence Rétvári, Vize-Präsident der Partei, erklärte vergangene Woche im öffentlich-rechtlichen Kossuth Rádió, dass die Idee der Todesstrafe dem christlichen Grundwert der Absolutheit des Schutzes des Lebens widerspricht und damit von christlichen Politikern nicht unterstützt werden könne, ohne den Lehren der Kirche entgegenzustehen. Doch daneben gibt es auch rein weltliche Gründe, warum die „gesellschaftliche Diskussion“ vollkommen irrelevant ist. Justizminister László Trócsányi sprach vergangene Woche Donnerstag bei einer Fachkonferenz im südungarischen Szeged davon, dass Ungarn in Sachen Todesstrafe eindeutig an die europäischen Verträge (EU-Grundrecht) gebunden sei. Diese hingegen verbieten Hinrichtungen ohne Ausnahme. Und obwohl die Situation rechtlich eindeutig ist, hat Viktor Orbán mit seinem jüngsten Vorstoß wieder einmal den Unmut der EU auf sich gezogen.
Nur einen Tag nach der umstrittenen Äußerung teilte Martin Schulz, Vorsitzender des Europäischen Parlaments, mit, er strebe ein Telefongespräch mit dem ungarischen Regierungschef an. Bei diesem versicherte Orbán erneut, man habe nicht vor, die Todesstrage wiedereinzuführen, aber eine Debatte innerhalb der Gesellschaft fände derzeit statt. Und obwohl die Regierung mit aller Macht versucht, den entstandenen internationalen Reputationsschaden einzudämmen, scheint sie wenig Aussicht auf Erfolg zu haben. Am Donnerstagnachmittag setzte der Ausschuss für Bürgerrechte der Europäischen Volkspartei EP die Frage „Was für Konsequenzen sind zu erwarten, wenn ein Mitgliedsstaat sich für die Wiedereinführung der Todesstrafe entscheidet“ auf die Tagesordnung. Bis Redaktionsschluss lagen hierzu jedoch noch keine Informationen vor.
Eine Europäische Union, die Abtreibung, also die Ermordung unschuldiger ungeborener Menschen, zum Menschenrecht und einer unbürokratischen Formsache- so ähnlich wie die Rückgabe von Leergut am Kiosk- erklären will, bekommt jedes Mal Kammerflimmern, wenn jemand darüber redet, Mörder hinzurichten.
Die selbe Europäische Union hat vor gar nicht langer Zeit das Abknallen ihrer eigenen Bürger im Falle eines „Aufruhrs“ de facto legalisiert. Die selbe Europäische Union erhebt die Französische Revolution, die Frankreich in einen kollektiven Blutrausch stürzte, zur Geburtsstunde unserer Freiheit und der Vernunft…Zweifellos habe ich wirklich Probleme, mir die „europäischen Werte“ zu verinnerlichen (letzte Aussage darf gerne gegen mich verwendet werden!)