Im Dezember des vergangenen Jahres beschloss das Parlament eine Gesetzesänderung, nach der zum Bau weiterer Geschäfts- und Einkaufszentren weiterhin eine ministerielle Genehmigung erforderlich ist.
In der Gesetzesänderung zur Landbebauung, -Umbau und -Schutz heißt es, für Geschäftsgebäude mit einer Brutto-Fläche von mehr als 400 qm oder dem Ausbau von Geschäftsgebäuden zu einer Brutto-Fläche von 400 qm ist eine Stellungnahme des Regierungsamtes vom Komitat Hajdú-Bihar erforderlich. Das Regierungsamt untersucht im Rahmen der Stellungnahme die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens auf das Wohnumfeld, die Umwelt sowie den Verkehr und die Stadtentwicklung. In diesem Zusammenhang gilt es zu überprüfen, ob der Bau des Geschäftszentrums nicht mit solchen negativen Auswirkungen einher geht, welche die positiven zu erwartenden Effekte übersteigen.
Die Regierungsbehörde fordert im Rahmen des Verfahrens die Meinung des Ausschusses der beteiligten Ministerien ein. Eine Zustimmung zum Bau eines Geschäfts- oder Einkaufszentrums erteilt die Regierungsbehörde dann, wenn die zu erwartenden Auswirkungen auf die Siedlung und deren Umgebung, Umwelt, Infrastruktur und Stadtentwicklung positiv zu bewerten sind.
Das Parlament beschloss noch zum Ende des Jahres 2011 das Verbot des Baus weiterer Einkaufszentren. Das bis zum Ende des vergangenen Jahres in Kraft befindliche Gesetz untersagte den Bau von gewerblich nutzbaren Gebäuden mit einer Brutto-Grundfläche von 300 qm beziehungsweise eine Erweiterung über diese Größe hinaus. Eine Sondergenehmigung konnte nur der Volkswirtschaftsminister erteilen.
Die neue Regelung trat am 1. Februar 2015 in Kraft, ist allerdings auch auf Bauvorhaben ab dem 1. Januar 2015 eingereicht anzuwenden.
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