Das Gesetz zur Umwandlung der Fremdwährungs- in Forintkredite ist veröffentlicht worden. Demnach werden die Verträge mit rückwirkender Geltung zum 1. Februar 2015 modifiziert, deren Verzinsung am 3-Monats-BUBOR ausgerichtet sein wird. Dabei gelten als weitere Einschränkungen für die Banken, dass der Aufpreis nicht höher als bei der Bereitstellung des ursprünglichen Kredits ausfallen darf und der Zinssatz im Falle von Wohnungskrediten höchstens 5,5 Prozent bzw. bei Krediten mit freiem Verwendungszweck maximal 7 Prozent betragen darf. Durch extrem harte Kriterien wird praktisch ausgeschlossen, dass Privatpersonen ihren Fremdwährungskredit beibehalten können. Die Ungarische Nationalbank (MNB) gab eine neue Schätzung ab, wonach sich die Kapitaltilgung für 40 Prozent der Schuldner um mehr als ein Viertel verringern wird. Die Devisenkreditnehmer hätten ursprünglich im Schnitt 5,6 Mio. Forint in Devisen aufgenommen, welche Kapitalschuld heute bei 7,5 Mio. Forint angelangt sei und infolge der Bankenabrechnung auf 6 Mio. Forint sinken wird. Das bedeutet, dass eine anfängliche monatliche Tilgungsrate von 40.000 Forint, die zwischenzeitlich auf 78.000 Forint geklettert war, nach der Korrektur 56.000 Forint betragen wird. Der komplette Finanzsektor wird Bruttoverluste von 942 Mrd. Forint erleiden, wobei auf die Handelsbanken netto 608 Mrd. Forint entfallen werden. Diese müssen voraussichtlich weitere 92 Mrd. Forint jährlich an Zinsausfällen wegstecken.