Das Verwaltungsgericht Székesfehérvár hat dem Sportartikelhändler Hervis Kft. im Streit mit der ungarischen Finanzbehörde NAV Recht gegeben und die NAV zu einem neuen Verfahren angewiesen. Die Hervis Kft. hatte 2010 zunächst als der Spar Magyarország Kft. zugehöriges Unternehmen die damals auch über den Handel verhängte Branchensondersteuer gezahlt, später jedoch im Zuge einer Eigenrevision um eine Rückzahlung gebeten. Diese wurde vom Finanzamt in zwei Instanzen verweigert, woraufhin Hervis einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht anstrengte und um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ersuchte. Dieser stellte in seinem Urteilsspruch vom Februar 2014 fest, dass die Regelung der ungarischen Sondersteuer (die in der Zwischenzeit außer Kraft gesetzt wurde) möglicherweise einzelne Marktakteure diskriminiert. Das Gericht in Székesfehérvár hielt sich nach drei Verhandlungsterminen im Herbst an diese Auslegung. Hervis schrieb in den letzten Jahren mit zwei Dutzend Sportgeschäften und Umsätzen knapp über 10 Mrd. Forint Verluste, weshalb die Spar AG Österreich als Inhaber im Vorjahr eine Kapitalerhöhung von 740 Mio. Forint vornahm.