Dem Parlament liegt ein Gesetzentwurf vor, wonach der sogenannte Plaza-Stopp über das Jahresende 2014 hinaus verlängert wird. Bekanntlich war die berüchtigte Rechtsnorm, mit der die Ausbreitung großer Handelseinheiten gebremst werden sollte, ursprünglich für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen worden. Eine nicht unwesentliche Änderung besagt zudem, dass künftig Handelseinheiten mit Bruttoverkaufsflächen von 400 qm und mehr Sondergenehmigungen verschiedener Fachbehörden einholen müssen (bislang galt dies ab einer Fläche von 300 qm).