Die ungarischen Geldinstitute reichen reihenweise Klagen gegen die neue Gesetzgebung ein, mit der die Devisenkreditnehmer gerettet werden sollen. In erster Instanz lehnten die Gerichte allgemein eine Weiterleitung der Klagen an das Verfassungsgericht bzw. an den Europäischen Gerichtshof ab bzw. wiesen die Klagen sogleich aus Formgründen zurück. Grundlegend geht es um die Klärung der durch den Gesetzgeber zu Ungunsten der Banken entschiedenen Frage, ob die einseitigen Modifizierungen in den Kreditverträgen für Fremdwährungskredite an Privatpersonen hinsichtlich Zinserhöhungen bzw. Anhebungen von Gebühren und Provisionen rechtmäßig gewesen seien. Unter den vielen klagenden Geldinstituten, die sich vom Staat über den Tisch gezogen fühlen, weil 2014 andere Rechtsnormen gelten, als das etwa 2004 der Fall war, findet sich auch die staatliche Takarékbank.