Wie vergangene Woche Mittwoch bekannt wurde, versendete die NAV-Leiterin Ildikó Vida Mitte Juni ein internes Schreiben, indem sie erklärt, dass die Steuerbehörde den Verordnungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Ungarischen Verfassungsgerichts (VfG) zur Streichung der 98-prozentigen Sondersteuer auf Abfindungen ehemaliger Staatsbeamter (wir berichteten) nicht nachkommen könne. Stattdessen müssten die Betroffenen sehr wohl einer Steuerprüfung unterzogen und gegebenenfalls auch sanktioniert werden, falls bei dieser etwas festgestellt wird. Zur Begründung heißt es, dass das VfG keine genauen Hinweise gebe, in welchen Fällen auf die Sondersteuer zu verzichten sei.