Das ungarische Verfassungsgericht (VfG) erklärte Dienstag das Gesetz über Steuererleichterungen für Familien mit Kindern wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung für verfassungswidrig. Das Parlament muss nun bis Jahresende das Gesetz gemäß der Gerichtsvorgabe anpassen. Die Richter stießen sich in erster Linie an der Ungleichbehandlung von verheirateten und nichtehelichen Familien bei der Gewährung der an der Anzahl der Kinder bemessenen Steuerfreibeträge. Die Regierungspartei könne sich hier nicht auf den besonderen Schutz der Institution der Ehe bzw. die Definition von Familie in der Verfassung berufen, denn die steuerliche Maßnahme gelte in erster Linie dem Wohl der Kinder. Diese aber dürften nicht darunter leiden, ob ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten verheiratet sind oder nicht, das Gesetz sei daher diskriminierend.