Das Verfassungsgericht kippte vorletzten Dienstag den Absatz des am 15. März in Kraft tretenden neuen Zivilrechts (Ptk), der öffentliche Kritik an Amtsträgern einschränken sollte. Die Richter begründeten, dass die freie öffentliche Debatte als Grundwert der Verfassung von außerordentlicher Bedeutung sei und kein nachgeordnetes Gesetz die Meinungs- und Pressefreiheit derart einschränken dürfe. Sie kritisierten außerdem die schwammige Formulierung des Artikels, der Amtsträger-Kritik nur zulässig machte, wenn diese „im legitimen, öffentlichen Interesse, notwendig und angemessen“ sei.
fantastisch – ist der versuch der diktatorischen meinungsbildung also gescheitert?
herzlichen glückwunsch ungarn!
Ich finde das ist doch endlich mal eine gute Nachricht. Vielleicht waren die Leute mal nicht von der Orbansippe die das entschieden haben
Öffentliche Kritik an Amtsträgern einschränken?
Ja sind die denn total bekloppt! Nun aber draufhauen –
schön vorhehm und zurückhaltend, damit es der
gemeine Politiker nicht merkt.
Orbán hat nen Knall wie,s MSZP-Gesocks.