Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, trat erst zum Jahresbeginn sein Amt an – kam aber bereits am Montag zu einem zweitägigen Besuch nach Ungarn. Nach Gesprächen mit Vertretern der Ungarndeutschen und der ungarischen Regierung organisierte die deutsche Botschaft am Dienstag eine Pressekonferenz im Haus der Ungarndeutschen (HdU).
Koschyk hatte ein strammes Programm in Budapest: Gespräche mit Botschafter Matei I. Hoffmann, dem Vorsitzenden der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen, Otto Heinek, HR-Minister Zoltán Balog, den Staatsekretären Gergely Prőhle, Zoltán Kovács, György Hölvényi und der Stellvertreterin des Ombudsmanns der Grundrechte für Minderheiten, Erzsébet Szalay-Sándor, zudem den Vertretern der Friedrich-Ebert-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung und Konrad-Adenauer-Stiftung.
„Mein Amt führt mich zu meinen politischen Wurzeln zurück“, eröffnete er die Pressekonferenz im HdU, „ich war schon in den 1990er Jahren im Bundestagsausschuss für Minderheitenfragen und auch schon in Budapest gewesen, daher kenne ich die Entstehung des heutigen Minderheitengesetzes, das damals schon auf der Agenda Ungarns stand.“ Die aktuellen Termine waren aber nicht als reiner Arbeitsbesuch mit einer festen Agenda geplant, erklärte Koschyk auf Nachfrage der Budapester Zeitung. „Wir haben aber über unsere bilaterale Kooperationen diskutiert, etwa das Thema der Minderheitenvertreter im ungarischen Parlament oder wie man die Roma noch besser integrieren kann“, so der Regierungsbeauftragte. Natürlich könne diese erste Vorstellung keine formalen Gespräche ersetzen, uns gegenüber fügte er hinzu, dass er daher höchstwahrscheinlich noch dieses Jahr wieder kommen werde.
Mehr Austausch mit den Botschaften
„Die Minderheitenförderung in Ungarn ist in einer guten Lage“, erläuterte Koschyk, aber man wolle diese noch gemeinsam verbessern. Auf Nachfrage eines Journalisten nach dem vermeintlich diskriminierenden Minderheitenwahlrecht, laut dem in Ungarn Minderheiten ihre Vertreter, nicht aber die ungarische Regierung wählen dürfen, gab er sich zurückhaltend: „Mir als Vertreter der Bundesregierung steht es nicht zu, ein beschlossenes ungarisches Gesetz zu bewerten. Wenn es Verbesserungspotenzial gibt, müssen wir das nach der Wahl diskutieren.“ Jetzt liege es an den Landesselbstverwaltungen der Minderheiten, so viele Vertreter wie möglich ins Parlament zu entsenden.
Nach seiner Meinung zum geplanten Denkmal anlässlich der Besetzung Ungarns durch Nazi-Deutschland (wir berichteten) gefragt, erwiderte er, dass er die Meinung des Botschafters teile [dieser hatte eine mangelnde Kommunikation und Einbeziehung seitens des ungarischen Staates bemängelt; Anm.]: „Deutschland hat sich immer seiner Verantwortung bezüglich der NS-Verbrechen gestellt – auch in Ungarn. Daher brauchen wir keinen Anstoß zur Erinnerung.“ Generell sei es zwar gut, dass Ungarn sich so aktiv am Holocaust-Gedenken beteilige, aber bei einem so heiß diskutierten Thema wäre mehr Kontakt zu den mitwirkenden Botschaften besser gewesen. „Aber es geht um ein souveränes Recht Ungarns“, so der Politiker, die deutsche Seite habe alles gesagt, was von ihrer Seite gesagt werden muss. Generell er habe den Eindruck, dass die Regierung bemüht sei, das Problem zu klären.
Daniel Hirsch