
Teilweiser Freispruch: György Wellmann, Leiter des Richterkollegiums, teilt der Presse das entlastende Urteil der Kurie mit. MTI-Foto: Tamás Kovács
Das Zivilrechtskollegium der Kurie, des ungarischen Obersten Gerichts, hat am Montag im Rahmen eines Rechtsvereinheitlichungsverfahrens grundsätzliche Fragen zur Rechtsanwendung im Zusammenhang mit den umstrittenen und volkswirtschaftlich belastenden Fremdwährungskrediten getroffen. Danach würden diese Kredite weder gegen geltendes Recht, noch die gute Moral verstoßen. Auch würden die entsprechenden Verträge weder den Straftatbestand von Wucher- noch von vorgetäuschten Verträgen erfüllen. Bei einem solchen Kredit trage der Kreditnehmer das Risiko von Wechselkursveränderungen.
„Wir sind enttäuscht, weil sich die oberste richterliche Körperschaft auf die Seite der Banken geschlagen hat“, kommentiert Fidesz-Fraktionschef Antal Rogán die Entscheidung. Gleichzeitig wies er darauf hin, in welchen Punkten jetzt keine Entscheidung getroffen worden sei, so etwa bei den einseitigen Zinserhöhungen. Hier warte man weiterhin auf eine Entscheidung der Kurie, da hier die Devisenkreditnehmer geschädigt worden seien. Mit Bedauern äußerte sich auch die oppositionelle LMP zur Entscheidung, wobei die Partei nach den Worten von Fraktionschef András Schiffer die Entscheidung der Kurie „in vollem Umfang“ respektiere. Nach Meinung der ebenfalls oppositionellen Jobbik habe die Kurie bewiesen, dass die Justiz nicht nur nicht der Rechtsprechung diene, sondern das Recht falsch auslege und die ungarische Bevölkerung der Willkür der Banken ausliefere. Bei einer Pressekonferenz führte der Jobbik-Abgeordnete János Volner aus, dass die Justiz nur die Interessen der Banken schützen würde.
Levente Kovács, der Generalsekretär des Bankenverbandes, wies gegenüber der Nachrichtenagentur MTI darauf hin, dass der Urteilsspruch klar gemacht habe, dass sich der Bankensektor auch bisher an geltendes Recht gehalten habe. Gleichzeitig räumte er aber auch ein, dass viele Familien Hilfe benötigen würden. Der Bankensektor werde sich an der Linderung der Probleme beteiligen. Die Börse reagierte positiv auf den Urteilsspruch, der Leitindex BUX honorierte ihn mit einem Anstieg von 1,93 Prozent. Ebenso der Forint, dessen Kurs gegenüber dem Euro nach der Urteilsverkündung von 301,68 kurzzeitig unter 300 Forint pro Euro.
Eine detaillierte Beschreibung des Urteilsspruches finden Sie hier.