Im ersten Teil dieses Leitfadens für das Mieten eines Zuhauses in Budapest haben wir uns mit dem Prozess des Findens der richtigen Immobilie und mit den rechtlichen und auf die Einwanderung bezogenen Aspekten beschäftigt. Jetzt werden wir einen Blick auf die allgemeinen Bedingungen werfen, die auf jeden Fall in Ihrem Mietvertrag stehen sollten.
Zuallererst muss der Vertrag allen Nutzern der Immobilie das Recht zusichern, dort zu leben. Wenn der Mieter/die Mieterin eine Familie hat, sollte der Vertrag zumindest den Zusatz „und Familie“ enthalten, wenn er nicht die Familienmitglieder mit Namen als Nutzer nennt. Das Fehlen dieses Zusatzes kann später Probleme im Einwanderungsbüro nach sich ziehen.
Außerdem gibt es Schlüsselklauseln, von denen Sie sichergehen sollten, dass sie in Ihrem Vertrag enthalten sind:
1 Die Kaution sollte rückzahlbar sein und beträgt normalerweise eine bis zwei Monatsmieten.
2 In Ungarn wird vom Mieter nicht erwartet, die Immobilie im selben Zustand an den Vermieter zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Dem Gesetz nach sind normale Abnutzungserscheinungen, die während der Mietzeit entstehen, akzeptabel und sollten nicht von der Kaution abgezogen werden. Die Definition von „normaler Abnutzung“ ist recht breit angelegt, was oft zu Diskussionen bei der Rückgabe der Immobilie führt.
3 Es ist wichtig, eine Klausel im Vertrag zu haben, die besagt, dass auftretende Schäden an der Immobilie innerhalb von sieben Werktagen behoben werden müssen, und dass jeder Verlust von essentieller Versorgung, z.B. mit Strom, Wasser, Heizung usw., innerhalb von 24 Stunden nach der Benachrichtigung durch den Mieter behandelt werden muss.
4 Wenn der Mieter aus beruflichen Gründen nach Budapest gezogen ist, ist es wichtig, dem Vertrag eine sogenannte „Diplomatenklausel“ hinzuzufügen. Diese Klausel erlaubt es dem Mieter, die Bedingungen des Vertrages nach einer einmonatigen Vorankündigung zu brechen, sollte seine Stelle in Ungarn nachweislich gestrichen werden. Der Schmerz, seinen Job in Ungarn zu verlieren, sollte nicht verstärkt werden durch die Zahlung für eine Immobilie, in der Sie gar nicht mehr leben.
Tatsächlich tendiert das ungarische Mietrecht (lakástörvény) dazu, den Mieter zu bevorzugen, und jede Vertragsklausel, die im Widerspruch zum Gesetz steht, wird als ungültig angesehen. Das Ziel bei allen Verträgen ist daher eine Vereinbarung, die in jedem Fall die Notwendigkeit eines gerichtlichen Beschlusses umgeht.
Schlussendlich – bevor Sie in Ihr neues Zuhause einziehen – ist es unerlässlich, den Zustand der Immobilie zu dokumentieren, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Die meisten Mieter akzeptieren kleine Fehler oder Mängel beim Einzug, und damit Sie am Ende der Mietzeit nicht für die Behebung dieser Mängel aufkommen müssen, ist es wichtig, eine Art Übergabeprotokoll zu schreiben. Im Idealfall ist bei der Unterzeichnung durch Vermieter und Mieter ein Zeuge anwesend. Auch sollten Sie idealerweise Fotos von jedem Raum machen, besonders von allem, das bei Ihrem Einzug nicht perfekt ist.
Stuart McAlister ist Besitzer und Manager von Inter Relocation und kann unter dieser E-Mail-Adresse erreicht werden: info@interrelo.com