Nachdem die nächtliche Debatte über die Einführung des gesonderten Straftatbestands häuslicher Gewalt (die BZ berichete) heftigen Protest und Demonstrationen ausgelöst hatte, hätte man meinen können, die Regierung würde nicht noch einmal den Fehler begehen, ein gesellschaftlich heikles Thema wieder in der Nacht vom Parlament diskutieren zu lassen. Doch weit gefehlt. Am Dienstag wurde in der Legislative wieder zu später Stunde debattiert, diesmal über das Wahlgesetz.
Diesmal zwar nicht nachts um zwei, dafür aber über acht Stunden hinweg lieferten sich die sonst eher in Selbstmitleid und Agonie versinkende Opposition und Vertreter der Regierung teils hitzige Wortgefechte zum neuen Wahlgesetz. Angriffspunkt Nummer eins der Opposition: die verpflichtende Wählerregistrierung und die Streichung der Mindestwahlbeteiligung bei Parlamentswahlen.
Verankerung im Grundgesetz
Doch soll nicht nur das Wahlgesetz geändert werden. Auch eine Verfassungsänderung ist bereits geplant. Während im ersten Entwurf nur die Möglichkeit zur Einführung der Registrierung vor der Wahl enthalten war, soll sie laut einem neuen Vorschlag verpflichtend werden. Auch die Art der Registrierung soll im Grundgesetz festgeschrieben werden. So sollen im Ausland lebende Ungarn die Möglichkeit erhalten, sich per Brief oder via Internet registrieren zu lassen. Wer seinen ständigen Wohnsitz indes in Ungarn hat, muss sich entweder persönlich am Schalter oder per Internet registrieren lassen. Ebenfalls im Grundgesetz verankert werden soll, dass die Registrierung bis 15 Tage vor der Wahl erfolgen muss.
Das vom Vizechef des Fidesz, Lajos Kósa, im Rahmen der Debatte vorgebrachte Argument, wonach Registrierung und Wahl per Brief im Inland das Risiko des Wahlbetrugs in sich bergen würden, wirkten in Anbetracht dieser Möglichkeit für im Ausland lebende Ungarn unglaubwürdig.
Nächtliche Debatte
Während die Opposition immer wieder darauf hinwies, dass die persönliche Registrierung via Internet insbesondere für ältere Menschen zum Problem werden könnten, sieht Tamás László, Abgeordneter der Fidesz, hier keinerlei Probleme: „Wer hindert denn einen Bürger daran, an der Registrierung und der Wahl teilzunehmen?“
Die Debatte selbst zog sich bis tief in die Nacht. Während die Opposition zugegen war, lichteten sich die Bankreihen der Regierungspartei Fidesz von Stunde zu Stunde zusehends. Die Hausordnung des Parlaments sieht vor, dass der Abgeordnete, der den Gesetzvorschlag eingebracht hat, bei der Diskussion anwesend sein muss. Die Fidesz-Fraktion löste das auf eine eher unkonventionelle Art. Jener Abgeordnete, der noch im Plenarsaal war, wurde einfach als weiterer Urheber unter den Vorschlag hinzugefügt.
Debatte im Internet
Auch im Internet wurde die Pflichtregistrierung debattiert. Die erst vor zwei Wochen gegründete Facebook-Gruppe „Nein zur Registrierung, Ja zur Teilnahme“ hat mittlerweile fast 12.500 Mitglieder. In den Beiträgen wird immer wieder deutlich, dass sich die Bürger mit der Registrierungspflicht offenbar schon abgefunden haben und nun nach Wegen suchen, um möglichst viele Menschen zur Wahl zu mobilisieren.
