Von heute an werden wir Ihnen in unserer zweiwöchentlich erscheinenden Rubrik „Wissenswertes über die notarielle Praxis in Ungarn“ einen Überblick geben, wann man sich in Ungarn an einen Notar wenden muss beziehungsweise wann es sich empfiehlt. Zunächst wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Funktion und den rechtlichen Status des Notars in Ungarn geben.
In Ungarn gibt es seit 700 Jahren Notare. Der Rahmen, in dem Angehörige dieser Berufsgruppe arbeiten, ähnelt dem in Deutschland. Das Rechtssystem nach lateinischem Vorbild (zu dem das deutsche, österreichische oder ungarische gehört) unterscheidet im Gerichtsprozess zwischen privaten und öffentlichen Urkunden. Öffentliche Urkunden werden von Notaren erstellt.
In Ungarn sind die Berufe des Rechtsanwalts und des Notars streng getrennt. Ungarische Notare haben in der Regel keinen ausschließlichen Wirkungskreis, das heißt, die Bürger entscheiden, ob sie sich in einem bestimmten Fall lieber an einen Rechtsanwalt oder an einen Notar wenden. Der Notar darf allerdings niemanden vor Gericht vertreten. Er kann Dokumente von Klienten auf deren Bitte an staatliche Register weiterleiten, wie an das Grundbuch oder das Handelsregister. Außer dem Erstellen und Verfassen von öffentlichen Urkunden hat er eine Reihe weiterer behördlicher Aufgaben, mit denen er von seiten des Staats betraut wird.
Gemäß der rechtlichen Stellung des Notars ist er berechtigt, in außergerichtlichen Verfahren Auskunft zu geben. Das Ziel ist die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens. Wenn der Notar mit richterlicher Beschlusskraft Urkunden erstellt, ist er verpflichtet unparteiisch vorzugehen. Bei Nachlassverfahren kann der Notar als unterste Gerichtsinstanz auch Beschlüsse fällen.
Öffentliche Urkunden sichern ein verfahrensrechtliches Privileg, indem sie einen starken Schutz bieten. Bis zum Beweis des Gegenteils werden die in einem solchen Dokument festgehaltenen Tatsachen als wahr betrachtet.
Notarielle Urkunden ähneln vor Gericht geschlossenen Übereinkünften, sie dokumentieren Tatsachen oder das Fehlen solcher Tatsachen. Notarielle Urkunden sind sofort vollstreckbar, das Original bewahrt der Notar in seinem Archiv zeitlich unbeschränkt auf.
Urkunden, die beim Notar in Verwahrung sind, eignen sich dafür, urheberrechtlichen Vorrang oder Verfügungsrechte zu beweisen. Testamente in notarieller Obhut bedürfen keiner Zeugen, um rechtswirksam zu sein.
Ein neues Vorgehen ist die vorläufige Beweisführung, die es möglich macht, dass im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens Beweismittel festgehalten werden.
Festgelegte Tarife
Die Zahl der Notare wird in Ungarn vom Staat festgelegt. Für Nachlassverfahren bezeichnet eine Verordnung die zuständigen Notare. Die Klienten hingegen dürfen den Notar frei wählen, und es gibt auch Notare, die berechtigt sind, fremdsprachig Aukunft zu geben.
Ungarischen Notaren obliegt die Führung mehrerer amtlicher Register. So zum Beispiel das landesweite Testamentsregister, die die bei Notaren hinterlegten und verfassten Testamente auflistet und so gewährleistet, dass diese nicht verloren gehen oder vergessen werden.
Die Tarife für notarielle Tätigkeiten werden in Ungarn durch Verordnung festgelegt. Dabei kommt ein degressiver Schlüssel zum Einsatz. Der Preis wird in der Regel anhand der Arbeitszeit oder der Seitenzahl festgestellt.
Die Aufsicht der Notare übernimmt die Notarkammer. Die Notare bieten zuverlässige Dienste mit festgelegtem Entgelt für privatrechtliche Bereiche wie Wirtschafts- oder Familienrecht oder für Erbfragen.
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Ungarische Notarkammer
Dr. Ádám Tóth, Präsident
www.mokk.hu (auch auf Deutsch)
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