Die wichtigsten Sachthemen bei der Prüfung
Die ungarischen Steuerbehörden haben beschlossen, die Steuererhebung strenger durchzuführen und die Betriebsprüfungen auszuweiten. Auf welche Bereiche wird sich der Prüfer konzentrieren? Kann ich mich auf diese Themen vorbereiten? Es ist bekannt, dass die ungarischen Steuerbehörden jedes Jahr Schwerpunktthemen haben. Teilweise handelt es sich dabei um klassische Fragen (wie etwa nach den Repräsentationskosten bei der Einkommensteuer), teilweise sind es sehr spezielle Fragen oder Unternehmenspraktiken, die den Behörden auffallen und die plötzlich mit besonderer Aufmerksamkeit bei allen Gesellschaften abgeklopft werden. Wir geben einen kurzen Überblick.
Typische Fragen bei der Körperschaftsteuer
Prüfungsschwerpunkte bei der Körperschaftsteuer scheinen dieses Jahr unter anderem Dienstleistungsverträge zwischen verbundenen Unternehmen und kostenlos gewährte Leistungen zu sein. Im Fokus stehen hier die Managementgebühren, das sind vor allem die Gebühren, welche für entsandte Mitarbeiter weiterverrechnet wurden, und Verwaltungsgebühren. Bei letzteren geht es um die genaue Aufteilung ,,gemeinsamer“ Verwaltungskosten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Die Verrechnungspreise sind nach wie vor ein Dauerbrenner, nur dass die Behörden jetzt die Dokumentation immer intensiver auch materiell überprüfen. Offensichtlich wird auch verstärkt auf die Bewertung von Sachanlagen im Hinblick auf zusätzliche Aufwendungen geachtet. Ferner prüft die Steuerbehörde jetzt noch genauer, ob die Bedingungen, auf deren Grundlage verbindliche Auskünfte eingeholt wurden, letztendlich auch von den Gesellschaften umgesetzt wurden.
Im Bereich der Körperschaftssteuer scheint der Bereich der Lizenzverträge ein ,,echter Hit“ zu sein. Nach einschlägigen Untersuchungen soll in Ungarn etwa 40 bis 45% der Software ohne Lizenzvereinbarung und damit ,,unzulässig“ genutzt werden (im EU-Durchschnitt sind es nur 30%). Soweit keine Lizenz vorliegt, sind nach Auffassung der Behörden die Softwarekosten und unter Umständen auch die Kosten für die dazu verwendete Hardware nicht abzugsfähig. Geprüft wird immer auch eine unbefugte Mehrplatznutzung. Es ist also darauf zu achten, dass die Lizenz ausdrücklich beziehungsweise gesondert dokumentiert wird, unter Umständen auch dann, wenn sie im Rahmen eines Gesamtpakets (gemeinsamer Kauf von Hard- und Software) im Preis inbegriffen war.
Umsatzsteuer
Neben der Körperschaftsteuer ist die Umsatzsteuer die wichtigste Steuerart für Unternehmen. Während sich die Festsetzung der Körperschaftsteuer lediglich auf den Gewinn bezieht, ist bei der Umsatzsteuer der Umsatz die Bezugsgröße. Ein Schwerpunkt der Steuerbehörde ist die Überprüfung des Nachweises der Steuerfreiheit bei eigentlich steuerfreien Lieferungen innerhalb der EU und bei Exporten. Bei Fehlen der erforderlichen Transportnachweise wird die Steuerfreiheit versagt. Aber auch bei so genannten Reihengeschäften und bei den formalen Rechnungsanforderungen gibt es regelmäßig Probleme. Erschwerend kommt bei ausländischen Gesellschaften hinzu, dass eine rückwirkende umsatzsteuerliche Registrierung zurzeit nicht möglich ist, der Vorsteuerabzug für die Vergangenheit versagt wird und sich somit die umsatzsteuerliche Belastung vervielfacht.
Einkommensteuer
Zum Schluss noch ein paar Anmerkungen zur Einkommensteuer. Unternehmen sollten hier vor allem auf die Repräsentationskosten, Sachbezüge und Sachleistungen für ausländische Entsandte achten. Zu nennen sind insbesondere die steuerfreien Lohnnebenleistungen – steuerfreie Jahresgrenze sind
Gespräch mit dem Steuerberater unumgänglich
Soviel zu den bevorzugten Prüfungsbereichen. Selbstredend ist diese Darstellung nicht abschließend. Alle Fragen sollte man immer mit seinem Steuerberater besprechen und im Einzelnen klären. Soweit die Steuerbehörden in ihrem Abschlussbescheid an einer für Sie nicht akzeptablen Bewertung eines Geschäftsvorgangs festhalten, bleibt oft nur der Rechtsweg. Hierzu mehr im dritten und letzten Teil der Serie zur Betriebsprüfung (Budapester Zeitung Nr. 28 ,,Rechtsmittel“).